Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich, Hebamme verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Terminverlegung:
Berufsbedingt, kann es bei einer Hebamme zu unplanmäßigen Einsätzen kommen, die eine kurzfristige Terminverschiebung notwendig machen. In solchen Fällen wird die Hebamme so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Wahlleistungen/Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 21 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Krankenkasse oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keinerlei Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Gebühren entsprechen der gültigen Hebammen-Privatgebührenordnung. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen (dies gilt auch, wenn Leistungen bereits durch eine andere Hebamme erschöpfend abgerechnet wurden). Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Bei Kassenversicherten, bei denen keine gültige Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse besteht, werden die Hebammenleistungen ebenfalls privat in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für individuelle Leistungen, die grundsätzlich nicht durch die Kostenträger erstattet werden.
Bei Zahlungsverzug wird neben dem Verzugszins für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
Haftung
die Hebamme haftet eigenständig für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/zu diesem ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Die Hebamme haftet ebenfalls nicht für die Leistungen und die Organisation der Marienhausklinik St. Josef Kohlhof. und des Städtischen Krankenhauses Pirmasens
Datenschutz und Schweigepflicht
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und Versicherungsdaten gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt stets unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen. (EU-DSGVO vom 25.05.2018)
Eine Weitergabe der jeweils notwendigen Daten erfolgt lediglich
Mit der Weitergabe meiner Daten (wie oben beschrieben) erkläre ich mich bei Unterzeichnung des Behandlungsvertrages ausdrücklich einverstanden. Das Einverständnis über die Datenweitergabe zur Abrechnung an die jeweilige Abrechnungsstelle ist hiermit ausdrücklich erteilt.
Sonstige Regelungen:
Termine, die nicht mindestens 24 Std vorher abgesagt werden, können von der Hebammen in Rechnung gestellt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt in Form einer Privatrechnung mit dem 1,5-fachen Satz. Es wird die Leistung abgerechnet, die bei dem Termin stattgefunden hätte (z.B. „Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden“, „Wochenbettbetreuung“, „Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen“,...)